Leistungsphasen


  • Leistungsphase 1: Die Grundlagenermittlung

In der Leistungsphase 1 erstellt der Architekt die Grundlagen für Ihre konkretere Planung. Es erfolgt z. B. die Abfrage Ihrer baulichen Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten, eine gemeinsame Begehung des Grundstückes, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Festlegung der weiteren Fachplaner und schließlich die Zusammenfassung der ersten Beratungen.

 

  • Leistungsphase 2: Die Vorplanung

In der Leistungsphase 2, der Vorplanung, erstellt der Architekt skizzenhaft einen Vorentwurf Ihres Hauses. In den Grundriss-, Schnitt- und Ansichtsskizzen sind schon viele Ihrer Vorstellung enthalten sind. Raumfunktionen, Raumgrößen sowie die Gestalt des Hauses sind ansatzweise zu erkennen. Hinzu kommt eine erste Kostenschätzung, sowie die Klärung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit den Behörden.

 

  • Leistungsphase 3: Die Entwurfsplanung

Leistungsphase 3 beinhaltet das Durcharbeiten des Planungskonzepts und das stufenweise erarbeiten einer zeichnerischen Lösung unter Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer und wirtschaftlicher Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf. Das Resultat ist die zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z. B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- oder Entwurfszeichnungen in Maßstäben von 1:100 oder 1:50. Des weiteren führt der Architekt Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. In dieser Phase erfolgt auch eine Kostenberechnung nach DIN 276 und die Kostenkontrolle durch den Vergleich dieser Kostenberechnung mit der ersten Kostenschätzung.

 

  • Leistungsphase 4: Die Genehmigungsplanung

Zu den Aufgaben der Leistungsphase 4, der Genehmigungsplanung, gehört das Erarbeiten der Unterlagen für die erforderlichen Baugenehmigungen, der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, das Einreichen dieser Unterlagen und das Führen noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden. Letztlich sind noch Planungsunterlagen zu vervollständigen und anzupassen.

 

  • Leistungsphase 5: Die Ausführungsplanung

In der Leistungsphase 5 wird die Ausführung vorbereitet.

Die Leistungen sind hier: Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung. Die zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1.

Das Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung. Das Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung.

 

  • Leistungsphase 6: Vorbereiten der Vergabe

Leistungsphase 6 hat das Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen, Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen und das Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung ebenfalls Beteiligten zum Inhalt.

 

  • Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche, Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen, Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken, Verhandlung mit Bietern, Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung und Mitwirken bei der Auftragserteilung.

 

  • Leistungsphase 8: Objektüberwachung

Leistungsphase 8 wird auch als die Objektüberwachung bezeichnet. Hier vollzieht sich der eigentliche Hausbau. Besonderes Gewicht liegt hier auf der Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, des Zeitplanes, der Ausführung von Tragwerken, von Fertigteilen und Detailkorrektur und der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel.

 

Weitere Leistungen sind:

  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • Aufstellen eines Zeitplanes (Balkendiagramm) und Führen des Bautagebuches
  • Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen und Abnahme aller Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln.
  • Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung nach DIN 276.
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme.
  • Vermessungsarbeiten (im Gebäude und auf dem Grundstück)